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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 5 A 10523/12.OVG   

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https://dejure.org/2012,32105
OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 5 A 10523/12.OVG (https://dejure.org/2012,32105)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.10.2012 - 5 A 10523/12.OVG (https://dejure.org/2012,32105)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 5 A 10523/12.OVG (https://dejure.org/2012,32105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 74 Abs 2 PersVG RP 1992, § 78 Abs 2 Nr 1 PersVG RP 1992
    Unbeachtliche Zustimmungsverweigerung des Personalrates bei Einstellung; allgemeine und formelhafte Gründe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung eines Personalrats bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters unter dem allgemeinen Hinweis auf hierdurch möglicherweise beeinträchtigte Belange bereits vorhandener Mitarbeiter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LPersVG § 78 Abs. 2 Nr. 1
    Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung eines Personalrats bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters unter dem allgemeinen Hinweis auf hierdurch möglicherweise beeinträchtigte Belange bereits vorhandener Mitarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.09.1992 - 6 P 24.91

    Zustimmung zur Einstellung von Beschäftigten - Verweigerung der Zustimmung wegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 5 A 10523/12
    Ausgehend von diesen rechtlichen Grundsätzen ist ein Mitbestimmungstatbestand bei der Einstellung des Mitarbeiters A schon nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 23. September 1992 - 6 P 24.91 - , PersR 1993, 24) nicht gegeben.

    Deshalb kann die Personalvertretung im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens die Zustimmung zur Einstellung eines Bewerbers nur dann verweigern, wenn die Dienststelle bei der Eignungsbeurteilung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist oder allgemeingültige Maßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 1992 , a.a.O.; OVG RP, Urteil vom 6. Juli 2011 - 5 A 10328/11.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).

    Insbesondere in großen Behörden wird jeweils eine größere Zahl von Konkurrenten eine "tatsächlich verfestigte Einstellungschance" geltend machen, die nach ihrer Meinung durch die anderweitige Einstellung oder Beförderung beeinträchtigt oder zunichte gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 1992, a.a.O.) .

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 41.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 5 A 10523/12
    Vielmehr gilt die beabsichtigte Maßnahme nach Ablauf der gesetzlichen Frist als gebilligt (BVerwG, Beschluss vom 27. September 1993 - 6 P 4.93 -, BVerwGE 84, 178; siehe auch Beschluss vom 6. September 1995 - 6 P 41.93 -, BVerwGE 99, 201).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 14.88

    Verwaltungsgebühr - Antrag auf Einbürgerung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 5 A 10523/12
    Vielmehr gilt die beabsichtigte Maßnahme nach Ablauf der gesetzlichen Frist als gebilligt (BVerwG, Beschluss vom 27. September 1993 - 6 P 4.93 -, BVerwGE 84, 178; siehe auch Beschluss vom 6. September 1995 - 6 P 41.93 -, BVerwGE 99, 201).
  • BVerwG, 27.09.1993 - 6 P 4.93

    Personalvertretung - Versetzung - Verschlechterung dienstlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 5 A 10523/12
    Vielmehr gilt die beabsichtigte Maßnahme nach Ablauf der gesetzlichen Frist als gebilligt (BVerwG, Beschluss vom 27. September 1993 - 6 P 4.93 -, BVerwGE 84, 178; siehe auch Beschluss vom 6. September 1995 - 6 P 41.93 -, BVerwGE 99, 201).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 5 A 10328/11

    Beachtlichkeit von Einwänden des Personalrats; Einstellung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 5 A 10523/12
    Deshalb kann die Personalvertretung im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens die Zustimmung zur Einstellung eines Bewerbers nur dann verweigern, wenn die Dienststelle bei der Eignungsbeurteilung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist oder allgemeingültige Maßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 1992 , a.a.O.; OVG RP, Urteil vom 6. Juli 2011 - 5 A 10328/11.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • VG Mainz, 21.07.2015 - 5 K 166/15

    Beteiligung des Personalrats bei Einstellungen; hier: Zustimmungsverweigerung

    Vielmehr gilt die beabsichtigte Maßnahme nach Ablauf der gesetzlichen Frist als gebilligt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.9.1993 - 6 P 4/93 -, BVerwGE 94, 178 und juris, Rn 16; siehe auch Beschluss vom 6.9.1995 - 6 P 41/93 -, BVerwGE 99, 201 und juris, Rn. 18; ebenso OVG RP, Beschluss vom 17.10.2012 - 5 A 10523/12 -, PersR 2013, 90 und juris, Rn. 24).

    Im Übrigen können im Rahmen des Mitbestimmungstatbestands der Einstellung lediglich rechtlich verfestigte Ansprüche auf Übernahme auf die ausgeschriebene Stelle den Einwand ungerechtfertigter Nachteile für vorhandene Mitarbeiter rechtfertigen; das Vorliegen rein faktischer Nachteile reicht nicht aus (vgl. OVG RP, Beschluss vom 17.10.2012 - 5 A 10523/12 -, PersR 2013, 90 und juris, Rn. 27 ff.).

  • VG Magdeburg, 19.10.2021 - 17 A 2/21

    Mitbestimmung bei einer Einstellung

    Das ist abzulehnen (ebenso: OVG RP, Beschluss vom 17.10.2012 - 5 A 10523/12 -, juris Rn. 26).

    Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Beschäftigte aufgrund einer Beförderungszusage oder aufgrund der Selbstbindung der Verwaltung durch Auswahlrichtlinien oder Auswahlgrundsätze eine rechtliche Position erreicht hat, die den Dienststellenleiter zu deren Beachtung und Respektierung bei seinen Maßnahmen verpflichtet (vgl. OVG RP, Beschluss vom 17.10.2012, a.a.O., juris Rn. 27).

  • VG Koblenz, 03.03.2017 - 5 K 1339/16

    Entlassener Polizeibeamter erstreitet Teilerfolg

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 27. September 1993 - 6 P 4.93 -, BVerwGE 84, 178; Beschluss vom 6. September 1995 - 6 P 41.93 -, BVerwGE 99, 201) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 5 A 10523/12.OVG -, juris), der die Kammer sich anschließt, ist die Zustimmungsverweigerung auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe nur beachtlich, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe möglicherweise noch innerhalb der Mitbestimmung liegen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2013 - 9 Sa 263/13

    Weisungsrecht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst - Versetzung

    Eine solche nur formelhafte Begründung ist nicht ausreichend (OVG Rheinland-Pfalz 17.12.2010 - 5 A 10523/12 -, juris).
  • VG Hannover, 08.11.2017 - 17 A 1908/16

    Beachtlichkeit; Einstellung; Mitbestimmung; Outsourcing; Zustimmungsfiktion;

    Die Personalvertretung kann die Zustimmung im Hinblick auf diesen Kernbereich des Mitbestimmungszwecks nur beachtlich verweigern, wenn die Dienststelle bei der Eignungsbeurteilung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist oder allgemeingültige Maßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.09.1992 - 6 P 24.91 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.10.2012 - 5 A 10523/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg., Beschl. v. 25.05.2016 - OVG 60 PV 11.15 -, juris Rn. 18).
  • VG Hannover, 29.06.2022 - 16 A 4385/20

    Auswahlentscheidung; Beachtlichkeit; Bundesagentur für Arbeit; Gesamturteil;

    Die Personalvertretung kann die Zustimmung aber beachtlich verweigern, wenn die Dienststelle bei der Eignungsbeurteilung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist oder allgemeingültige Maßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.09.1992 - 6 P 24.91 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.10.2012 - 5 A 10523/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg., Beschl. v. 25.05.2016 - OVG 60 PV 11.15 -, juris Rn. 18).
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